TOP Antrag



Wichtige Vorbemerkung

Bitte bedenken Sie bei Ihrem Antrag, dass Informationen zum Antrag so konkret sein müssen, damit auch jeder eingeladene Miteigentümer im Einladungsschreiben 
Klarheit darüber hat, ob er dem Antrag zustimmen kann. Reicht der Text für eine umfassende Beschreibung nicht aus, so müssen ggf. Anlagen mitgeschickt werden, deren Kosten Sie dann zu tragen haben.
Eine präzise Formulierung Ihres Antrags sollte keine missverständliche Interpretation zulassen.
Wir behalten uns vor, die Antragstexte bei Bedarf redaktionell zu ändern
Wichtig:
Beachten Sie unbedingt Paragraf (4)* Wohnungseigentumsgesetz:
 1) Die Einberufung erfolgt in Textform.
2) Die Frist der Einberufung soll, sofern nicht ein Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens drei Wochen betragen.
*Anmerkung der Verwaltung: zzgl. Bearbeitungs- und Postversandtage

Beschlussantrag (*Pflichtfelder)

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